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ArbG Frankfurt/Main, 10.08.2023 - 1 Ga 67/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Papierfundstellen
- SpuRt 2023, 505
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 14.12.2016 - 7 AZR 797/14
Befristung - Auslegung der Befristungsabrede - Schriftform
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.08.2023 - 1 Ga 67/23
Nimmt der Arbeitnehmer mit Wissen und Wollen des Arbeitgebers vor Erhalt der schriftlichen Befristungsabrede die Arbeit auf, kommt der Arbeitsvertrag mit unwirksamer Befristungsabrede zu Stande, denn der Arbeitgeber nimmt so konkludent das vom Arbeitnehmer schriftlich abgegebene Vertragsangebot an (vgl. BAG 14.12.2016 - 7 AZR 797/14, NZA 2017, 638). - BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 373/08
Berufungseinlegung - Auslegung vom Arbeitgeber gestellter Vertragsbedingungen
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.08.2023 - 1 Ga 67/23
Haben alle Beteiligten eine Erklärung übereinstimmend in demselben Sinne verstanden, so geht der wirkliche Wille dem Wortlaut des Vertrags und jeder anderweitigen Interpretation vor und setzt sich auch gegenüber einem völlig eindeutigen Vertragswortlaut durch (BAG 18.5.2010 - 3 AZR 373/08, NZA 2010, 935). - LAG Hamm, 12.09.2006 - 9 Sa 2313/05
Aufschiebende Bedingung
Auszug aus ArbG Frankfurt/Main, 10.08.2023 - 1 Ga 67/23
So sind z.B. Vorbehalte, die an eine medizinische Einstellungsuntersuchung anknüpfen, verbreitet (vgl. LAG Hamm 12.9.2006 - 9 Sa 2313/05, juris).